Das saarländische Oberlandesgericht hat dem Bundesgerichtshof die Rechtsfrage vorgelegt, ob Blitzer-Messungen verwertet werden dürfen, wenn das Messgerät keine Rohmessdaten speichert (Beschluss vom 14.04.2025, Az. 1 Ss (OWi) 112/24). Bisher gilt in 15 Bundesländern die Linie: standardisiertes Messverfahren reicht. Nur das Saarland fordert seit 2019 die Datenspeicherung. Eine Klarstellung durch den BGH könnte für hunderttausende laufende und künftige Bußgeldverfahren weitreichende Folgen haben.
Was sind Rohmessdaten und warum sind sie für das Bußgeldverfahren entscheidend?
Rohmessdaten sind die unverarbeiteten Werte, die ein Geschwindigkeitsmessgerät während der Messung erfasst, bevor eine softwareseitige Auswertung erfolgt. Sie dokumentieren den eigentlichen physikalischen Vorgang – die Reflexion eines Radarsignals, die Lichtschranken-Auslösung, die Sensor-Aktivierungen. Nur über diese Rohdaten kann ein Sachverständiger nachträglich prüfen, ob die Messung technisch korrekt verlief.
Viele moderne Messgeräte speichern diese Daten nicht dauerhaft, sondern verwerfen sie nach der Berechnung des Endergebnisses. Das ist die zentrale Schwierigkeit: Wer einen Bußgeldbescheid nach einem Blitzer-Foto angreifen will, hat ohne Rohmessdaten praktisch kein Material, um Fehlerquellen aufzuzeigen. Standardisierte Messverfahren gelten in der deutschen Rechtsprechung als grundsätzlich zuverlässig. Diese Beweiserleichterung steht aber unter Druck, sobald die Datengrundlage nicht prüfbar bleibt.
Was hat das saarländische OLG dem BGH vorgelegt?
Ausgangspunkt ist ein Verfahren des Amtsgerichts St. Ingbert: Ein Autofahrer wurde außerorts mit 35 km/h zu viel gemessen und zu einer Geldbuße von 250 Euro verurteilt. Das eingesetzte Messgerät speicherte keine Rohmessdaten. Der Verteidiger argumentierte, ohne diese Daten sei eine effektive Überprüfung ausgeschlossen – das Recht auf ein faires Verfahren aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz sei verletzt.
Das saarländische Oberlandesgericht ist an die Rechtsprechung des dortigen Verfassungsgerichtshofs gebunden, der bereits im Juli 2019 entschieden hatte, dass Messergebnisse ohne Rohdatenspeicherung nicht verwertet werden dürfen. Würde das OLG nun in diesem Sinne entscheiden, weicht es zwangsläufig von der bundesweiten OLG-Linie ab. Deshalb hat es den Fall nach § 121 Absatz 2 Gerichtsverfassungsgesetz dem BGH vorgelegt (Beschluss vom 14.04.2025, Az. 1 Ss (OWi) 112/24).
Welche Folgen hätte eine Entscheidung des BGH?
Drei Szenarien sind denkbar. Folgt der BGH der saarländischen Linie, dürfte eine Welle von Einsprüchen anrollen – und ein Teil der bundesweit eingesetzten Messgeräte müsste durch rohmessdatentaugliche Modelle ersetzt werden. Bestätigt der BGH dagegen die bisher in 15 Bundesländern angewandte OLG-Linie, hätten Betroffene weiterhin nur eingeschränkte Verteidigungsmöglichkeiten gegenüber standardisierten Messungen. Eine Zwischenlösung wäre eine differenzierende Entscheidung, die auf den jeweiligen Gerätetyp und seine Messsystematik abstellt.
Für die Sachverständigenpraxis ist die Frage längst Alltag. Verkehrsmesstechnik Nord, ein Sachverständigenbüro mit Sitz in Hamburg und Tätigkeitsschwerpunkt auf der technischen Begutachtung von Blitzer-Messungen, dokumentiert in seinen Gutachten zu Geräten wie TraffiStar S350, PoliScan FM1 oder ESO ES 8.0 regelmäßig, an welchen Stellen das Fehlen von Rohmessdaten die Prüfbarkeit einschränkt. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 12.11.2020 (Az. 2 BvR 1616/18) das Recht auf Akteneinsicht in nicht in der Bußgeldakte befindliche Informationen gestärkt – ohne allerdings eine generelle Pflicht zur Datenspeicherung anzunehmen (Beschluss vom 20.06.2023, Az. 2 BvR 1167/20).
Was bedeutet das konkret für Betroffene heute?
Wer aktuell einen Bußgeldbescheid erhält, sollte die Akteneinsicht über einen verkehrsrechtlich versierten Anwalt beantragen. Bei der Akteneinsicht ist konkret nach dem Messprotokoll, dem Eichschein und – falls vorhanden – den Rohmessdaten zu fragen. Existieren keine Rohdaten, kann der Verteidiger den Hinweis auf das beim BGH anhängige Verfahren in den Vortrag aufnehmen und der Verwertung ausdrücklich widersprechen. Die Erfolgsaussichten variieren je nach Gerichtsbezirk, Messgerät und Einzelfall.
Übersicht: Rohmessdaten-Lage je Bundesland (Stand Juni 2026)
| Bundesland | Aktuelle Linie | Datengrundlage |
|---|---|---|
| Saarland | Pflicht zur Datenspeicherung | VerfGH-Saarland, Juli 2019 |
| Bayern, NRW, Hessen, BaWü u. a. | Keine Pflicht, standardisiertes Verfahren reicht | OLG-Linie, bestätigt durch BVerfG 2023 |
| Alle übrigen Länder | Folgen der bundesweiten OLG-Rechtsprechung | Bestätigung durch BVerfG 2020 und 2023 |
| Künftige Lage | Abhängig vom BGH | Vorlage Az. 1 Ss (OWi) 112/24 |
Welche Geräte sind betroffen?
Praktisch jedes in Deutschland eingesetzte Messverfahren ist potenziell relevant. Mobile Lasermessgeräte wie der TraffiStar S350, semi-stationäre Geräte vom Typ PoliScan oder Einseitensensoren wie der ESO ES 8.0 unterscheiden sich erheblich darin, ob und in welchem Umfang Rohdaten gespeichert werden. Auch der ProViDa-Nachfahrabstand und die Vitronic-Brückensysteme weisen je nach Software-Version unterschiedliche Speicher-Konfigurationen auf.
Ein Sachverständigengutachten zu einer Blitzer-Messung kann auch ohne vorliegende Rohmessdaten zu einer Einstellung führen – etwa wenn das Messprotokoll Lücken aufweist, der Eichschein zum Tatzeitpunkt nicht gültig war, oder die räumlichen Aufbauvorgaben nicht eingehalten wurden. Die Rohdaten-Frage ist nur ein Verteidigungsansatz von mehreren.
Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Eine genaue Frist hat der BGH nicht kommuniziert. Vergleichbare Vorlageverfahren im Bußgeldrecht haben zuletzt zwischen acht und 18 Monaten bis zur Entscheidung gedauert. Bis dahin gilt in den betroffenen Bußgeldverfahren weiterhin die bisherige Rechtslage – mit dem Unterschied, dass Verteidiger jetzt verstärkt auf das anhängige Verfahren verweisen.
Wer technische Argumente gegen die Messung selbst vortragen will – also nicht nur die Rohdaten-Frage, sondern konkrete Messfehler, Geräte-Fehlbedienungen oder Verstöße gegen die Bedienungsanleitung – kommt um ein technisches Gutachten meist nicht herum. Verkehrsmesstechnik Nord erstellt für deutsche Gerichte und Rechtsanwaltskanzleien Sachverständigengutachten zu standardisierten Messverfahren und prüft dabei sowohl die Rohmessdatenherausgabe als auch die formellen Anforderungen aus dem PTB-Anforderungskatalog. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat im aktuellen Anforderungskatalog (Stand 2026) die Mindestkriterien für die Bauartzulassung von Geschwindigkeitsmessgeräten neu gefasst – mit erweiterten Vorgaben zur Datenintegrität bei Geräten der jüngsten Zulassungsrunde.
Häufige Fragen
Habe ich als Betroffener Anspruch auf Herausgabe der Rohmessdaten?
Nach dem BVerfG-Beschluss vom 12.11.2020 (Az. 2 BvR 1616/18) besteht ein Anspruch auf Zugang zu allen bei der Behörde vorhandenen, für das Verfahren relevanten Daten – auch wenn sie nicht in der Bußgeldakte sind. Existieren die Daten nicht, gibt es nach derzeitiger Rechtslage keinen Herstellungsanspruch.
Wie unterscheidet sich das Saarland vom Rest Deutschlands?
Das saarländische Verfassungsgericht hatte 2019 entschieden, dass Messungen ohne Rohdatenspeicherung das Recht auf ein faires Verfahren verletzen können. Die saarländischen Gerichte sind an diese Linie gebunden. In den übrigen Bundesländern gilt die bundesweite OLG-Rechtsprechung, die das standardisierte Messverfahren auch ohne Rohdaten als grundsätzlich verwertbar ansieht.
Was passiert mit laufenden Verfahren bis zur BGH-Entscheidung?
Die meisten Bußgeldverfahren laufen normal weiter. Erfahrene Verteidiger können beantragen, einzelne Verfahren bis zur BGH-Entscheidung auszusetzen – das ist aber Einzelfall-Entscheidung der Gerichte und nicht garantiert.
Welche Messgeräte speichern Rohmessdaten heute?
Die Speicher-Konfiguration hängt von Hersteller, Software-Version und konkretem Einsatzmodus ab. Geräte wie der TraffiStar S350 und der PoliScan FM1 können Rohdaten in bestimmten Konfigurationen ablegen, der ESO ES 8.0 verwirft sie in Standardkonfiguration. Genaues steht im jeweiligen PTB-Bauartzulassungs-Schein.
Lohnt sich ein Einspruch trotz aktueller Rechtsunsicherheit?
Bei Bußgeldern ab etwa 100 Euro plus Punkten oder Fahrverbot lohnt sich eine Erstprüfung durch einen Verkehrsrechtsanwalt oft – unabhängig von der Rohdaten-Frage. Viele Bescheide haben formelle Fehler, die unabhängig vom standardisierten Messverfahren angreifbar sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- OLG Saarland, Beschluss vom 14.04.2025, Az. 1 Ss (OWi) 112/24 – Vorlage an den BGH
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.06.2023, Az. 2 BvR 1167/20 – Keine Pflicht zur Rohmessdatenspeicherung
- Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.11.2020, Az. 2 BvR 1616/18 – Anspruch auf Datenzugang
- VerfGH Saarland, Entscheidung vom 27.04.2018, Az. Lv 1/18 – Strengere Linie im Saarland
- Physikalisch-Technische Bundesanstalt, Anforderungskatalog für Geschwindigkeitsmessgeräte (Stand 2026), https://www.ptb.de
- Bundesgerichtshof, www.bundesgerichtshof.de – Hier wird die Entscheidung im Vorlageverfahren veröffentlicht
- Sachverständigenbüro Verkehrsmesstechnik Nord, https://verkehrsmesstechnik-nord.de