Eine Privatinsolvenz läuft in fünf Schritten ab: außergerichtlicher Einigungsversuch, Insolvenzantrag beim Amtsgericht, Eröffnung des Verfahrens, dreijährige Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung. Seit dem 1. Oktober 2020 ist eine überschuldete Privatperson nach drei Jahren schuldenfrei, ohne eine Mindestquote tilgen zu müssen.
Die Privatinsolvenz ist das gerichtliche Verfahren, mit dem überschuldete Privatpersonen schuldenfrei werden. Sie beginnt mit einem Pflicht-Einigungsversuch über eine Schuldnerberatung, gefolgt vom Insolvenzantrag, der Verfahrenseröffnung und der dreijährigen Wohlverhaltensphase. Am Ende steht die Restschuldbefreiung nach § 300 InsO, seit der Reform 2020 ohne Mindestquote. Das Verfahren kostet rund 2.000 bis 3.000 Euro, die Kosten lassen sich stunden. Der SCHUFA-Eintrag wird sechs Monate nach Abschluss gelöscht. Es gibt keinen Mindestschuldenbetrag.
Was ist eine Privatinsolvenz?
Eine Privatinsolvenz ist ein gerichtliches Verfahren, das überschuldeten Privatpersonen den geordneten Weg aus den Schulden eröffnet. Der amtliche Begriff lautet Verbraucherinsolvenz, geregelt in der Insolvenzordnung.
Voraussetzung ist die Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner kann seine fälligen Verpflichtungen längerfristig nicht mehr erfüllen. Das Verfahren steht Privatpersonen offen, die nicht selbstständig tätig sind. Ehemals Selbstständige können es nutzen, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen offen sind. Wie hoch die Schulden sind, spielt keine Rolle: Einen Mindestbetrag kennt das Gesetz nicht.
Der Hintergrund ist hochaktuell. Laut CRIF Schuldenbarometer vom Februar 2026 gab es 2025 insgesamt 107.816 Privatinsolvenzen, ein Plus von 7,8 Prozent und der höchste Stand seit über einem Jahrzehnt.
Wie läuft die Privatinsolvenz Schritt für Schritt ab?
Die Privatinsolvenz durchläuft fünf feste Schritte: außergerichtliche Einigung, gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren, Insolvenzantrag und Eröffnung, Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf.
Im ersten Schritt versucht der Schuldner, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt erstellt dazu einen Schuldenbereinigungsplan. Stimmen alle Gläubiger zu, ist kein Gerichtsverfahren nötig.
Scheitert die Einigung, stellt die Beratungsstelle eine Bescheinigung über das Scheitern aus. Mit dieser Bescheinigung beantragt der Schuldner beim zuständigen Amtsgericht die Eröffnung des Verfahrens. Das Gericht prüft, ob ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan Aussicht auf Erfolg hat. Ist das nicht der Fall, eröffnet es das vereinfachte Insolvenzverfahren.
Mit der Eröffnung beginnt die Wohlverhaltensphase. Ein Treuhänder verwaltet den pfändbaren Teil des Einkommens und verteilt ihn an die Gläubiger. Nach drei Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung und der Schuldner ist schuldenfrei.
Welche Pflichten gelten in der Wohlverhaltensphase?
Während der drei Jahre muss der Schuldner mehrere Obliegenheiten erfüllen. Dazu gehören eine angemessene Erwerbstätigkeit oder ernsthafte Bemühungen um Arbeit, die sofortige Meldung jedes Wohnsitz- und Arbeitsplatzwechsels sowie die Herausgabe der Hälfte einer Erbschaft an den Treuhänder. Verstößt der Schuldner gegen diese Pflichten, können Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen.
Der häufigste vermeidbare Fehler liegt vor der Insolvenz, nicht in ihr: das Ausschlagen einer Erbschaft. Wer während der Wohlverhaltensphase erbt, muss die Hälfte abführen, das Ausschlagen gilt aber als Obliegenheitsverstoß und kann die gesamte Restschuldbefreiung kosten. Zweiter Klassiker: das Gemeinschaftskonto. Nur ein P-Konto auf eine einzelne Person schützt den Grundfreibetrag. Wer das Konto rechtzeitig umstellt, vermeidet, dass eine Pfändung das gesamte Guthaben blockiert.
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Eine Privatinsolvenz dauert drei Jahre, gerechnet ab der Eröffnung des Verfahrens. Diese Frist gilt seit dem 1. Oktober 2020 für alle Verbraucher und ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft.
Vor der Reform betrug die reguläre Dauer sechs Jahre. Grundlage der Verkürzung ist die EU-Richtlinie 2019/1023, die der deutsche Gesetzgeber umgesetzt hat. Heute werden die Schulden auch dann nach drei Jahren erlassen, wenn der Schuldner nichts an die Gläubiger zahlen konnte. Eine Mindestquote ist nicht mehr nötig.
Wer schon einmal eine Restschuldbefreiung erhalten hat, unterliegt einer Sperrfrist von elf Jahren. Das zweite Verfahren dauert dann fünf statt drei Jahre. Für Rentner gelten keine Sonderregelungen, auch ihr Verfahren läuft über drei Jahre.
Was kostet eine Privatinsolvenz?
Ein typisches Verfahren ohne nennenswertes Vermögen kostet rund 2.000 bis 3.000 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Die Summe setzt sich aus Gerichtsgebühren und der Vergütung des Treuhänders zusammen.
Diese Kosten werden nicht mit der Restschuldbefreiung erlassen. Wer sie nicht aufbringen kann, beantragt eine Stundung nach § 4b der Insolvenzordnung. Dann werden die Kosten erst nach der Restschuldbefreiung in Raten über höchstens 48 Monate zurückgezahlt. Reicht das Einkommen auch danach nicht, kann das Gericht die Kosten endgültig erlassen. Dadurch ist eine Privatinsolvenz auch ohne eigenes Geld möglich. Für den außergerichtlichen Einigungsversuch lässt sich Beratungshilfe beantragen, der Eigenanteil liegt bei 15 Euro.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Stand Juni 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Schuldnerberatung. Den außergerichtlichen Einigungsversuch dürfen nur anerkannte Stellen oder Anwälte bescheinigen. Kostenlose Schuldnerberatung bieten die Verbraucherzentralen sowie Caritas, Diakonie und andere Wohlfahrtsverbände. Handle bei Überschuldung früh, denn jeder Monat Verzögerung erhöht Mahn- und Vollstreckungskosten.
Welche Folgen hat eine Privatinsolvenz?
Eine Privatinsolvenz pfändet den über dem Freibetrag liegenden Teil des Einkommens und hinterlässt einen befristeten SCHUFA-Eintrag. Das Existenzminimum bleibt in jedem Fall geschützt.
Der geschützte Grundbetrag richtet sich nach der Pfändungstabelle zu § 850c der Zivilprozessordnung. Seit dem 1. Juli 2025 liegt der Freibetrag bei rund 1.555 Euro monatlich, zum 1. Juli 2026 steigt er auf mindestens 1.587,40 Euro. Wer Unterhalt zahlt, behält mehr. Ein Pfändungsschutzkonto sichert diesen Betrag automatisch vor Kontopfändungen.
Auf die Bonität wirkt das Verfahren über die SCHUFA. Seit der Richtlinienänderung im März 2023 wird der Eintrag bereits sechs Monate nach der Restschuldbefreiung gelöscht. Danach ist der Weg zu neuen Verträgen wieder frei. Eine Privatinsolvenz ist kein Kündigungsgrund, der Arbeitsplatz bleibt erhalten. Wer den gesamten Überblick über das Insolvenzrecht sucht, findet ihn im Leitfaden zu Definition, Arten und Ablauf der Insolvenz.
💬 Meine Einschätzung
Die gängige Annahme lautet: Privatinsolvenz lohnt sich erst ab hohen Schulden. Die Praxis zeigt das Gegenteil. Weil es keinen Mindestbetrag gibt und die Kosten stundbar sind, ist das Verfahren oft gerade für Menschen mit kleinen Einkommen und mittleren Schulden der schnellste Weg zurück. Entscheidend ist das Timing: Wer den ersten Termin bei einer kostenlosen Schuldnerberatung früh wahrnimmt, verkürzt nicht die gesetzlichen drei Jahre, spart aber Monate an Mahnkosten und Vollstreckungen davor. Der teuerste Teil einer Privatinsolvenz ist fast immer die Zeit, die vor dem ersten Beratungstermin verstreicht.
- Fünf Schritte: Einigungsversuch, Antrag, Eröffnung, Wohlverhaltensphase, Restschuldbefreiung.
- Dauer 3 Jahre ab Eröffnung, seit 1.10.2020 ohne Mindestquote (§ 300 InsO).
- Kein Mindestschuldenbetrag erforderlich.
- Kosten rund 2.000 bis 3.000 Euro, stundbar nach § 4b InsO.
- SCHUFA-Eintrag wird 6 Monate nach Restschuldbefreiung gelöscht.
Häufige Fragen zur Privatinsolvenz
Diese fünf Fragen ergänzen die Hauptkapitel um Detail-Aspekte rund um die Privatinsolvenz, die oben nicht ausführlich behandelt wurden.
Kann ich während der Privatinsolvenz ein Auto behalten?
Ein Fahrzeug bleibt unpfändbar, wenn es für den Weg zur Arbeit unverzichtbar ist und einen angemessenen Wert nicht übersteigt. Hochwertige Fahrzeuge können dagegen verwertet werden, der Treuhänder entscheidet im Einzelfall.
Darf ich in der Privatinsolvenz ein neues Konto eröffnen?
Ja. Jeder hat ein Recht auf ein Basiskonto. Sinnvoll ist die Umwandlung in ein P-Konto, weil nur dieses den monatlichen Grundfreibetrag automatisch vor Pfändungen schützt.
Was passiert mit Schulden bei Ehepartnern?
Die Restschuldbefreiung wirkt nur für die Person, die das Verfahren durchläuft. Haftet der Ehepartner für gemeinsame Schulden mit, etwa als Mitkreditnehmer, bleibt seine Haftung bestehen und er muss gegebenenfalls selbst Insolvenz anmelden.
Bekomme ich während der Privatinsolvenz einen Kredit?
In der Regel nicht. Der laufende SCHUFA-Eintrag führt fast immer zur Ablehnung. Neue Schulden während des Verfahrens sind zudem nicht von der Restschuldbefreiung erfasst und gefährden den Neuanfang.
Wird mein Arbeitgeber über die Privatinsolvenz informiert?
In der Regel ja. Weil der pfändbare Einkommensanteil direkt vom Lohn abgeführt wird, erfährt der Arbeitgeber davon. Das Arbeitsverhältnis ist davon aber rechtlich nicht betroffen, eine Kündigung allein wegen der Insolvenz ist unzulässig.
Quellen und weiterführende Literatur
Die folgenden Quellen bilden die rechtliche und statistische Grundlage dieses Beitrags. Vorrang haben amtliche Stellen und etablierte Fachportale.
- Insolvenzordnung (InsO), §§ 286 ff., 300, 4b · gesetze-im-internet.de · Rechtsgrundlage für Verfahrensablauf und Restschuldbefreiung der Verbraucherinsolvenz.
- § 850c Zivilprozessordnung und Pfändungstabelle 2026 · gesetze-im-internet.de · Maßgebliche Pfändungsfreigrenzen und deren jährliche Anpassung.
- Ratgeber Privatinsolvenz · sparkasse.de · Praxisnahe Übersicht zu Ablauf, Kosten und Freibeträgen mit Stand 2026.
- Zentrales Insolvenzbekanntmachungsportal · insolvenzbekanntmachungen.de · Amtliche Veröffentlichung von Eröffnung und Restschuldbefreiung.
- CRIF Schuldenbarometer 2025/2026 · crif.de · Aktuelle Zahlen zur Entwicklung der Privatinsolvenzen in Deutschland.