Pfändungsfreigrenze und Selbstbehalt: welcher Betrag dir in der Insolvenz bleibt
Pfändungsfreigrenze 2026: 1.587,40 Euro Grundfreibetrag, auf dem P-Konto 1.590 Euro. Wie sich der Selbstbehalt bei Unterhaltspflichten erhöht und was in der Insolvenz geschützt bleibt.