Fachkräfte zu finden, ist für viele Betriebe schwieriger geworden. Eine Antwort darauf liegt im eigenen Haus: Beschäftigte, die sich neben dem Beruf akademisch weiterqualifizieren. Berufsbegleitende Studiengänge an Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind dafür ein naheliegender Weg, weil sie praxisnah ausgerichtet sind und häufig Abend-, Wochenend- oder Blockmodelle anbieten. Damit ein solches Vorhaben für beide Seiten funktioniert, braucht es allerdings klare Absprachen zu Zeit, Kosten und Perspektive.
Warum gerade die Fachhochschule
Fachhochschulen, heute oft als Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) oder Technische Hochschulen bezeichnet, sind auf anwendungsorientierte Lehre ausgerichtet. Professorinnen und Professoren müssen dort in der Regel mehrjährige Berufspraxis außerhalb der Hochschule nachweisen. Studiengänge enthalten Praxissemester, Projektarbeiten mit Unternehmen und Abschlussarbeiten, die oft direkt im Betrieb entstehen. Für Beschäftigte heißt das: Das Gelernte lässt sich schnell in den Arbeitsalltag übertragen.
Hinzu kommt der Zugang. Wer kein Abitur hat, kann über die Fachhochschulreife studieren. In allen Bundesländern ist außerdem ein Studium für beruflich Qualifizierte möglich, etwa mit einem Meister- oder Technikerabschluss oder nach einer abgeschlossenen Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung. Die genauen Voraussetzungen regeln die Hochschulgesetze der Länder. Grundlage ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2009, den die Länder in ihr Recht übernommen haben.
Die passende Hochschule finden
Bei rund 280 Fachhochschulen und vergleichbaren Hochschulen in Deutschland ist die Auswahl groß. Für Berufstätige zählen andere Kriterien als für Schulabgänger:
- Studienform: Gibt es den Studiengang berufsbegleitend, in Teilzeit oder als Fernstudium? Wie viele Präsenztermine sind vorgesehen?
- Erreichbarkeit: Bei Präsenzphasen am Abend oder Samstag spielt die Entfernung zum Wohn- und Arbeitsort eine große Rolle.
- Trägerschaft: Staatliche Hochschulen erheben im Erststudium meist keine Studiengebühren, private Hochschulen dagegen schon. Weiterbildende Master sind auch an staatlichen Hochschulen oft gebührenpflichtig.
- Akkreditierung: Akkreditierte Studiengänge sichern, dass der Abschluss anerkannt ist. Das lässt sich in der Datenbank des Akkreditierungsrats prüfen.
- Anrechnung: Viele Hochschulen rechnen berufliche Kompetenzen auf Module an. Das kann die Studienzeit verkürzen.
Für die erste Sondierung hilft eine strukturierte Übersicht der Hochschulen nach Bundesland. Ein Beispiel ist das FH-Verzeichnis, das Fachhochschulen, HAW sowie Technische und Duale Hochschulen nach Ländern sortiert und Sitz, Hochschultyp, Gründungsjahr und Studierendenzahl zeigt. Damit lässt sich schnell eingrenzen, welche Hochschulen in Pendeldistanz liegen, bevor man auf deren eigenen Seiten nach berufsbegleitenden Angeboten sucht.
Was Arbeitgeber regeln sollten
Unterstützt ein Unternehmen das Studium, sollte das schriftlich festgehalten werden. Übliche Bausteine einer Weiterbildungsvereinbarung sind:
- Freistellung: Bezahlte oder unbezahlte Freistellung für Präsenztage und Prüfungen. In mehreren Bundesländern gibt es zudem gesetzlichen Bildungsurlaub, der für anerkannte Veranstaltungen genutzt werden kann.
- Kostenübernahme: Ganz oder anteilig übernommene Studiengebühren, Lehrmaterial, Reisekosten.
- Arbeitszeitmodell: Reduzierte Wochenarbeitszeit oder flexible Gleitzeit in Prüfungsphasen.
- Rückzahlungsklausel: Übernimmt der Arbeitgeber erhebliche Kosten, wird häufig eine Bindungsdauer vereinbart. Solche Klauseln müssen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angemessen sein, insbesondere in Dauer und Staffelung der Rückzahlung.
- Perspektive: Welche Aufgaben oder Positionen kommen nach dem Abschluss in Frage? Ohne diese Klärung droht, dass gut ausgebildete Beschäftigte nach dem Abschluss wechseln.
Finanzierung und steuerliche Seite
Neben der Unterstützung durch den Arbeitgeber gibt es weitere Wege, ein berufsbegleitendes Studium zu finanzieren. Wer die Kosten selbst trägt, kann sie bei einer Zweitausbildung oder einem Masterstudium in der Regel als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine Weiterbildung im ganz überwiegend betrieblichen Interesse, ist das für Beschäftigte meist lohnsteuerfrei. Für Aufstiegsfortbildungen wie Meister oder Fachwirt gibt es das Aufstiegs-BAföG, das allerdings nicht für Hochschulstudiengänge gilt. Für Begabte mit Berufsausbildung vergibt die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung das Aufstiegsstipendium, das ausdrücklich ein erstes Hochschulstudium fördert.
Realistisch planen
Ein berufsbegleitendes Studium dauert meist länger als ein Vollzeitstudium und verlangt über Jahre eine hohe Belastung. Bewährt hat sich, vor dem Start mit Personen zu sprechen, die den Studiengang bereits absolviert haben, und die Studienberatung der Hochschule zu nutzen. Viele Hochschulen bieten Infoabende speziell für Berufstätige an. Für Unternehmen lohnt es sich, aus Einzelfällen eine feste Regel zu machen: Eine einheitliche Weiterbildungsrichtlinie schafft Transparenz und macht das Angebot auch für Bewerberinnen und Bewerber sichtbar.
Wer die Suche systematisch angeht, mit einer Übersicht wie dem FH-Verzeichnis beginnt und anschließend gezielt Studiengänge, Studienform und Kosten vergleicht, findet meist ein Modell, das sich mit Beruf und Privatleben vereinbaren lässt.