Insolvenzverfahren: der Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens Schritt für Schritt

Das Regelinsolvenzverfahren läuft in klaren Phasen ab: Eröffnungsantrag, Eröffnungsverfahren mit Gutachten, Eröffnungsbeschluss, Forderungsanmeldung, Bericht- und Prüfungstermin, Verwertung des Vermögens und Verteilung an die Gläubiger. Am Ende steht die Aufhebung des Verfahrens, für natürliche Personen mit anschließender Restschuldbefreiung.

📋 Kurz zusammengefasst

Das Regelinsolvenzverfahren gilt für Unternehmen und Selbstständige. Es beginnt mit dem Eröffnungsantrag beim Insolvenzgericht, gefolgt vom Eröffnungsverfahren, in dem ein Gutachter das Vorliegen eines Insolvenzgrundes und einer Masse prüft. Nach dem Eröffnungsbeschluss übernimmt ein Insolvenzverwalter, Gläubiger melden ihre Forderungen zur Tabelle an, und im Berichts- und Prüfungstermin wird über Fortführung und Forderungen entschieden. Danach verwertet der Verwalter das Vermögen und verteilt es nach fester Rangfolge. Das Verfahren endet mit der Aufhebung, bei natürlichen Personen folgt die Restschuldbefreiung.

Was ist das Regelinsolvenzverfahren?

Das Regelinsolvenzverfahren ist das Insolvenzverfahren für Unternehmen, Selbstständige und ehemals Selbstständige mit unübersichtlichen Verhältnissen. Es unterscheidet sich vom Verbraucherinsolvenzverfahren, das Privatpersonen vorbehalten ist.

Anwendbar ist es auf juristische Personen wie GmbH und AG sowie auf natürliche Personen, die selbstständig tätig sind oder waren und mehr als 19 Gläubiger oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen haben. Anders als bei der Verbraucherinsolvenz gibt es keinen verpflichtenden außergerichtlichen Einigungsversuch vorab. Ziel des Verfahrens ist die gemeinschaftliche und gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger, geregelt in der Insolvenzordnung. Welche Verfahrensarten es insgesamt gibt, zeigt der Leitfaden zu Definition, Arten und Ablauf der Insolvenz.

Wie beginnt das Insolvenzverfahren?

Das Verfahren beginnt mit dem Eröffnungsantrag beim Insolvenzgericht, dem ein Eröffnungsverfahren folgt. Erst danach entscheidet das Gericht über die Eröffnung.

Antragsberechtigt sind der Schuldner selbst und seine Gläubiger. Bei juristischen Personen besteht bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sogar eine Pflicht zur Anmeldung. Nach Eingang des Antrags ordnet das Gericht ein Eröffnungsverfahren an: Ein vom Gericht bestellter Gutachter, oft ein vorläufiger Insolvenzverwalter, prüft, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob genug Masse vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken. In dieser Phase kann das Gericht Sicherungsmaßnahmen anordnen, etwa ein Verfügungsverbot. Fällt die Prüfung positiv aus, ergeht der Eröffnungsbeschluss, das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter und macht die Eröffnung öffentlich bekannt. Fehlt die Masse, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen. Welche Pflichten und Fristen für die Anmeldung gelten, beschreibt der Beitrag dazu, wann Unternehmen Insolvenz anmelden müssen.

💡 Expert Insight

Der wichtigste Zeitpunkt im ganzen Verfahren liegt vor der Eröffnung: das Eröffnungsverfahren. Hier entscheidet sich, ob der Betrieb fortgeführt oder stillgelegt wird, und hier werden die Weichen für eine mögliche Sanierung gestellt. Wer als Geschäftsführer erst mit der Eröffnung aktiv wird, hat die entscheidende Phase bereits verpasst. In diesem Zeitfenster lohnt sich der Kontakt zu einem Sanierungsberater am meisten, weil Optionen wie die Eigenverwaltung nur bei rechtzeitigem Handeln offenstehen.

Wie melden Gläubiger ihre Forderungen an?

Nach der Eröffnung melden die Gläubiger ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle an. Nur angemeldete und festgestellte Forderungen nehmen an der späteren Verteilung teil.

Der Eröffnungsbeschluss nennt eine Frist für die Anmeldung. Gläubiger reichen ihre Forderung mit Grund und Betrag ein, der Verwalter trägt sie in die Tabelle ein. Wichtig ist die Rangfolge: Aussonderungs- und Absonderungsberechtigte, Massegläubiger und einfache Insolvenzgläubiger werden unterschiedlich behandelt. Wer zu spät anmeldet, riskiert, bei der Verteilung leer auszugehen. Wie die Anmeldung im Detail funktioniert, erklärt der Beitrag zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren, die Rangfolge behandelt der Beitrag dazu, wer im Insolvenzverfahren zuerst Geld bekommt.

Was passiert im Berichts- und Prüfungstermin?

Im Berichtstermin informiert der Insolvenzverwalter die Gläubigerversammlung über die wirtschaftliche Lage, im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen geprüft. Beide Termine finden beim Insolvenzgericht statt.

Im Berichtstermin legt der Verwalter dar, ob das Unternehmen fortgeführt oder stillgelegt werden soll und welche Aussichten auf eine Sanierung bestehen. Die Gläubigerversammlung entscheidet dann über den weiteren Weg, etwa über die Fortführung oder einen Insolvenzplan. Im Prüfungstermin wird jede angemeldete Forderung geprüft. Wird sie nicht bestritten, gilt sie als festgestellt und wird in die Tabelle aufgenommen. Bestrittene Forderungen müssen die Gläubiger gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. Beide Termine können zusammengelegt werden.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Stand Juni 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der genaue Ablauf hängt vom Einzelfall und den Entscheidungen der Gläubigerversammlung ab. Betroffene Unternehmen und Selbstständige sollten frühzeitig einen Fachanwalt für Insolvenzrecht oder einen erfahrenen Sanierungsberater einbinden, um Fristen und Handlungsoptionen nicht zu verlieren.

Wie werden Vermögen verwertet und verteilt?

Nach den Terminen verwertet der Insolvenzverwalter das vorhandene Vermögen und verteilt den Erlös an die Gläubiger. Die Verteilung folgt einer gesetzlich festgelegten Rangfolge.

Der Verwalter zieht Forderungen ein, verkauft Anlage- und Umlaufvermögen und löst Verträge. Aus dem Erlös werden zunächst die Verfahrenskosten und die Masseverbindlichkeiten gedeckt. Der verbleibende Betrag wird als Quote an die einfachen Insolvenzgläubiger verteilt. Reicht die Masse für mehrere Ausschüttungen, sind Abschlagsverteilungen möglich, am Ende steht die Schlussverteilung. Die Quote fällt in der Praxis oft gering aus, weil die Masse selten alle Forderungen deckt. Gesicherte Gläubiger werden vorab aus ihren Sicherheiten befriedigt.

Wie endet das Insolvenzverfahren?

Das Verfahren endet mit der Aufhebung durch das Gericht nach der Schlussverteilung. Für natürliche Personen folgt die Restschuldbefreiung, juristische Personen werden aufgelöst.

Nach dem Schlusstermin und der Schlussverteilung hebt das Gericht das Verfahren auf. Handelt es sich um eine natürliche Person, etwa einen selbstständigen Einzelunternehmer, schließt sich die Wohlverhaltensphase an, an deren Ende nach drei Jahren ab Eröffnung die Restschuldbefreiung steht. Eine juristische Person wie eine GmbH wird dagegen abgewickelt und aus dem Handelsregister gelöscht, eine Restschuldbefreiung gibt es hier nicht. Alternativ kann das Verfahren auch über einen Insolvenzplan enden, der die Sanierung des Unternehmens regelt. Wie eine Sanierung in Eigenregie funktioniert, zeigt der Beitrag zur Eigenverwaltung und zum Schutzschirmverfahren.

💬 Meine Einschätzung

Das Regelinsolvenzverfahren wirkt von außen wie ein starrer Ablauf, ist aber in Wahrheit ein Verfahren mit vielen Weichenstellungen. Die entscheidende Erkenntnis: Fast alles Wichtige passiert früh, im Eröffnungsverfahren und im Berichtstermin. Wer als Unternehmer glaubt, mit dem Antrag sei die Sache aus der Hand gegeben, verschenkt Einfluss. Gerade die Frage Fortführung oder Stilllegung wird in den ersten Wochen entschieden, nicht am Ende. Der teuerste Fehler ist deshalb, das Verfahren als reinen Abwicklungsmechanismus zu sehen, statt die frühen Phasen aktiv mitzugestalten.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • Regelinsolvenz gilt für Unternehmen und Selbstständige, ohne vorherigen Einigungsversuch.
  • Ablauf: Antrag, Eröffnungsverfahren mit Gutachten, Eröffnungsbeschluss, Verwalterbestellung.
  • Gläubiger melden Forderungen zur Tabelle an; Berichts- und Prüfungstermin folgen.
  • Verwertung der Masse und Verteilung nach fester Rangfolge, meist als geringe Quote.
  • Ende durch Aufhebung; natürliche Personen erhalten Restschuldbefreiung, GmbH wird aufgelöst.

Häufige Fragen zum Regelinsolvenzverfahren

Diese fünf Fragen ergänzen die Hauptkapitel um praktische Details zum Ablauf des Verfahrens.

Wie lange dauert ein Regelinsolvenzverfahren?

Das dauert je nach Umfang von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren. Die Verwertung großer Vermögen und laufende Rechtsstreitigkeiten können das Verfahren verlängern. Für natürliche Personen läuft die Restschuldbefreiung parallel nach drei Jahren.

Wer bezahlt den Insolvenzverwalter?

Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird aus der Insolvenzmasse bezahlt. Reicht die Masse dafür nicht aus, wird der Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen.

Kann der Betrieb während des Verfahrens weiterlaufen?

Ja. Ob das Unternehmen fortgeführt oder stillgelegt wird, entscheidet die Gläubigerversammlung im Berichtstermin auf Grundlage des Verwalterberichts. Eine Fortführung ist gerade bei sanierungsfähigen Betrieben üblich.

Was ist der Unterschied zwischen Regel- und Verbraucherinsolvenz?

Die Regelinsolvenz gilt für Unternehmen und Selbstständige und kennt keinen verpflichtenden außergerichtlichen Einigungsversuch. Die Verbraucherinsolvenz ist Privatpersonen vorbehalten und beginnt zwingend mit diesem Einigungsversuch.

Bekomme ich als Gläubiger mein Geld zurück?

In der Regel nur anteilig. Nach Abzug der Verfahrenskosten und der Masseverbindlichkeiten wird der Rest als Quote verteilt, die oft niedrig ausfällt. Gesicherte Gläubiger werden vorrangig aus ihren Sicherheiten bedient.

Quellen und weiterführende Literatur

Die folgenden Quellen bilden die rechtliche Grundlage dieses Beitrags. Vorrang haben amtliche Stellen und etablierte Fachportale.

  • Insolvenzordnung (InsO), §§ 11 ff., 156, 174 ff., 196, 200 · gesetze-im-internet.de · Rechtsgrundlage für Eröffnung, Termine, Forderungsanmeldung und Verteilung.
  • Zentrales Insolvenzbekanntmachungsportal · insolvenzbekanntmachungen.de · Amtliche Veröffentlichung von Eröffnung und Terminen.
  • Ratgeber Insolvenzverfahren · iww.de · Praxisnahe Darstellung des Verfahrensablaufs mit Stand 2026.
  • Merkblätter zum Insolvenzrecht · bmj.de · Erläuterungen des Bundesministeriums der Justiz zum Ablauf.

Markus Steinberg

Autor/in

Markus Steinberg ist Unternehmer, Business-Mentor und Vorstandsmitglied des BPT e.V. Mit zwei erfolgreichen Startup-Exits und einem breiten Netzwerk in der deutschen Business-Welt gibt er sein Wissen zu Gründung, Unternehmensführung und Business Development weiter.

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