Privatinsolvenz beantragen: wo, wie und mit welchen Unterlagen

Eine Privatinsolvenz beantragst du beim Insolvenzgericht deines Wohnorts, das am zuständigen Amtsgericht sitzt. Voraussetzung ist ein zuvor gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern. Der Antrag erfolgt auf einem amtlichen Formularsatz und enthält mehrere Verzeichnisse sowie den Antrag auf Restschuldbefreiung.

📋 Kurz zusammengefasst

Der Antrag auf Privatinsolvenz läuft über das Insolvenzgericht am Amtsgericht des Wohnorts. Vor dem Antrag steht der verpflichtende außergerichtliche Einigungsversuch, dessen Scheitern eine anerkannte Stelle bescheinigt. Der eigentliche Antrag wird auf einem amtlichen Vordruck gestellt und umfasst Vermögensübersicht, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis, den Schuldenbereinigungsplan sowie die Anträge auf Restschuldbefreiung und Stundung der Verfahrenskosten. Beim Ausfüllen helfen anerkannte Schuldnerberatungsstellen kostenlos. Wer die Kosten nicht tragen kann, beantragt eine Stundung.

Wo beantragt man die Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz wird beim Insolvenzgericht beantragt, das organisatorisch am Amtsgericht angesiedelt ist. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat.

Nicht jedes Amtsgericht führt Insolvenzverfahren. In der Regel ist ein bestimmtes Amtsgericht pro Landgerichtsbezirk als Insolvenzgericht bestimmt. Welches Gericht konkret zuständig ist, lässt sich über die Justizportale der Länder oder direkt beim örtlichen Amtsgericht erfragen. Der Antrag wird dort schriftlich eingereicht, nicht online. Für Selbstständige und ehemals Selbstständige mit unübersichtlichen Verhältnissen gilt ein anderer Weg über die Regelinsolvenz. Einen Überblick über die drei Verfahrensarten liefert der Leitfaden zu Definition, Arten und Ablauf der Insolvenz.

Welche Voraussetzungen gelten für den Antrag?

Der Antrag auf Verbraucherinsolvenz setzt einen gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch voraus. Erst wenn dieser Versuch nachweislich scheitert, ist der Gang zum Gericht möglich.

Im ersten Schritt legt eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle oder ein Anwalt den Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan vor. Stimmen nicht alle zu, stellt die Stelle eine Bescheinigung über das Scheitern aus. Diese Bescheinigung darf nicht älter als sechs Monate sein, wenn der Antrag eingeht. Die Verbraucherinsolvenz steht Privatpersonen offen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben. Ehemals Selbstständige können sie nutzen, sofern sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen offen sind. Einen Mindestschuldenbetrag gibt es nicht.

💡 Expert Insight

Die häufigste Antragsablehnung entsteht nicht am Formular, sondern an der Bescheinigung. Wer den außergerichtlichen Einigungsversuch selbst per Serienbrief an die Gläubiger unternimmt, erhält keine gültige Bescheinigung, denn nur anerkannte Stellen oder geeignete Personen dürfen sie ausstellen. Das Gericht weist den Antrag dann als unzulässig zurück, und der Schuldner verliert Wochen. Der erste Schritt ist deshalb immer der Termin bei einer anerkannten Schuldnerberatung, nie der eigene Brief.

Welche Unterlagen brauchst du für den Insolvenzantrag?

Der Insolvenzantrag wird auf einem amtlichen Formularsatz gestellt, der mehrere Pflichtanlagen enthält. Ohne vollständige Unterlagen eröffnet das Gericht das Verfahren nicht.

Zum amtlichen Vordruck gehören diese Bestandteile:

  • Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens und auf Restschuldbefreiung.
  • Bescheinigung über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch.
  • Vermögensübersicht mit allen Werten wie Konten, Fahrzeugen und Versicherungen.
  • Gläubigerverzeichnis und Forderungsverzeichnis mit allen Schulden und Beträgen.
  • Schuldenbereinigungsplan, der den Gläubigern ein Angebot macht.
  • Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten, falls das Geld dafür fehlt.

Der amtliche Vordruck ist bundesweit einheitlich vorgeschrieben. Vollständigkeit ist entscheidend: Fehlt eine Anlage, fordert das Gericht sie nach und das Verfahren verzögert sich. Wer schon ein Auto oder andere Vermögenswerte besitzt, klärt deren Behandlung vorab, etwa im Ratgeber zum Fahrzeug in der Privatinsolvenz.

Wie läuft die Antragstellung Schritt für Schritt ab?

Die Antragstellung folgt einer festen Reihenfolge aus Beratung, Einigungsversuch, Antrag und Eröffnung. Jeder Schritt ist Voraussetzung für den nächsten.

Zuerst vereinbarst du einen Termin bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle. Dort werden alle Schulden erfasst und der Schuldenbereinigungsplan erstellt. Im zweiten Schritt gehen die Berater den außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern an. Scheitert er, stellen sie die Bescheinigung aus. Im dritten Schritt füllst du gemeinsam mit der Beratungsstelle den amtlichen Formularsatz aus und reichst ihn beim Insolvenzgericht ein. Das Gericht prüft die Unterlagen und kann einen gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan versuchen. Bleibt auch dieser erfolglos, eröffnet es das vereinfachte Insolvenzverfahren. Ab der Eröffnung dürfen einzelne Gläubiger nicht mehr vollstrecken, und die dreijährige Wohlverhaltensphase beginnt. Den kompletten Verlauf danach beschreibt der Beitrag zum Ablauf der Privatinsolvenz.

⚠️ Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Stand Juni 2026 wieder und ersetzt keine Rechts- oder Schuldnerberatung. Den außergerichtlichen Einigungsversuch dürfen nur anerkannte Stellen oder geeignete Personen bescheinigen. Kostenlose Schuldnerberatung bieten die Verbraucherzentralen sowie Caritas, Diakonie und weitere Wohlfahrtsverbände. Für die anwaltliche Erstberatung gibt es den Beratungshilfeschein mit einem Eigenanteil von 15 Euro.

Was kostet der Antrag und wer hilft beim Ausfüllen?

Der Antrag selbst ist gebührenfrei, es fallen aber Verfahrenskosten von rund 2.000 bis 3.000 Euro an. Diese Kosten lassen sich stunden, sodass der Antrag auch ohne eigenes Geld möglich ist.

Die Kosten umfassen Gerichtsgebühren und die Vergütung des Treuhänders. Wer sie nicht aufbringt, stellt zusammen mit dem Insolvenzantrag einen Antrag auf Stundung nach der Insolvenzordnung. Dann werden die Kosten erst nach der Restschuldbefreiung in Raten über höchstens 48 Monate gezahlt. Beim Ausfüllen des Formularsatzes helfen anerkannte Schuldnerberatungsstellen kostenlos, ebenso Rechtsanwälte. Für die anwaltliche Beratung deckt der Beratungshilfeschein die Kosten bis auf einen Eigenanteil von 15 Euro. Eine detaillierte Aufstellung der Gerichtskosten findest du in der Übersicht zu den Gerichtskosten im Insolvenzverfahren.

💬 Meine Einschätzung

Viele schieben den Antrag auf, weil sie glauben, ihn selbst vorbereiten zu müssen. Das Gegenteil ist richtig: Der Antrag ist bewusst an die Schuldnerberatung gekoppelt, und diese Kopplung ist ein Vorteil, kein Hindernis. Die Berater kennen den amtlichen Formularsatz, führen den Einigungsversuch rechtssicher und stellen die Bescheinigung aus, die der Antrag zwingend braucht. Wer diesen Termin früh macht, spart sich abgelehnte Anträge und Monate an weiter wachsenden Vollstreckungskosten. Der teuerste Fehler ist der Versuch, den Weg allein und ohne anerkannte Stelle zu gehen.

✓ Das Wichtigste in Kürze

  • Antrag beim Insolvenzgericht am Amtsgericht des Wohnorts, schriftlich.
  • Voraussetzung: gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch plus Bescheinigung (max. 6 Monate alt).
  • Amtlicher Formularsatz mit Vermögensübersicht, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis, Plan und Restschuldbefreiungsantrag.
  • Kein Mindestschuldenbetrag; Verfahrenskosten rund 2.000 bis 3.000 Euro, stundbar.
  • Anerkannte Schuldnerberatung hilft kostenlos beim Ausfüllen.

Häufige Fragen zum Antrag auf Privatinsolvenz

Diese fünf Fragen tauchen rund um die Antragstellung regelmäßig auf und ergänzen die Hauptkapitel um praktische Details.

Kann ich den Insolvenzantrag online stellen?

Nein. Der Antrag wird schriftlich auf dem amtlichen Formularsatz beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Eine reine Online-Antragstellung über ein Portal ist nicht vorgesehen.

Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Eröffnung?

Nach vollständigem Antragseingang vergehen bis zur Eröffnung meist einige Wochen bis wenige Monate. Die genaue Dauer hängt von der Auslastung des Gerichts und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.

Muss ich einen Anwalt für den Antrag beauftragen?

Nein. Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle darf den Einigungsversuch führen, die Bescheinigung ausstellen und beim Ausfüllen helfen. Ein Anwalt ist möglich, aber nicht vorgeschrieben.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Das Gericht fordert fehlende Anlagen nach und setzt eine Frist. Erst mit vollständigen Unterlagen wird das Verfahren eröffnet. Fehlende Nachweise verzögern den Start, führen aber nicht automatisch zur Ablehnung.

Kann der Antrag abgelehnt werden?

Ja. Häufigste Gründe sind eine fehlende oder ungültige Bescheinigung über den Einigungsversuch sowie unvollständige Unterlagen. Mit korrekter Vorbereitung durch eine anerkannte Stelle ist eine Ablehnung selten.

Quellen und weiterführende Literatur

Die folgenden Quellen bilden die rechtliche Grundlage dieses Beitrags. Vorrang haben amtliche Stellen und etablierte Fachportale.

  • Insolvenzordnung (InsO), §§ 304 bis 311 · gesetze-im-internet.de · Rechtsgrundlage für Antrag, Formularzwang und Ablauf der Verbraucherinsolvenz.
  • Amtlicher Formularsatz zur Verbraucherinsolvenz · Justizportal des Bundes und der Länder · Verbindliche Vordrucke für den Insolvenzantrag.
  • Ratgeber Privatinsolvenz · sparkasse.de · Praxisnahe Übersicht zu Antrag, Kosten und Ablauf mit Stand 2026.
  • Schuldnerberatung und Beratungshilfe · verbraucherzentrale.de · Informationen zu anerkannten Stellen und zum Beratungshilfeschein.

Markus Steinberg

Autor/in

Markus Steinberg ist Unternehmer, Business-Mentor und Vorstandsmitglied des BPT e.V. Mit zwei erfolgreichen Startup-Exits und einem breiten Netzwerk in der deutschen Business-Welt gibt er sein Wissen zu Gründung, Unternehmensführung und Business Development weiter.

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